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Literatur



Thomas Gramespacher

Sascha Vander: Mehrwertdienste - Grundlagen sowie Missbrauchsproblematik

Heidelberg: Nomos, 2006, 386 S., 69,00 €

MIR 2007, Dok. 131, Rz. 1-12


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„100.000 Beschwerden zum Rufnummernmissbrauch“ – So der Titel einer Pressemitteilung der Bundesnetzagentur vom 28.12.2006. Heise.de berichtet etwa noch am 25.01.2007 über die immer weiter steigende Zahl an Beschwerden über so genannte Ping-Anrufe, d.h. „Ab-zock-Lockanrufe“ mit betrügerischer Intention, bei denen nach einmaligem Klingeln wieder aufgelegt wird, der Angerufene im Display eine Nummer findet – etwa teure 0137er oder 0900er Nummern – die ihn dazu verleiten sollen, den „Anruf in Abwesenheit“ zur erwidern und in die „Kostenfalle zu tappen“.

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Erst kürzlich hat der BGH seine bisherige – und stark kritisierte - Rechtsprechung zur Aktiv-legitimation des Teilnehmernetzbetreibers (ergo: der DTAG) bezüglich der Geltendmachung von Vergütungsforderungen aus der (auch unfreiwilligen) Inanspruchnahme von Mehrwert-diensten geändert (vgl. Urteil vom 16.11.2006 – Az. III ZR 58/06 = K&R 2007, S. 96) und eine vorangegangene Entscheidung des OLG Koblenz (Urteil vom 9.02.2006 – Az. 2 U 42/06) zur neuen Entscheidung zurückverwiesen. Höchstrichterlich ist nunmehr entschieden, dass die die Parteien eines Telefondienstvertrages in Allgemeinen Geschäftsbedingungen zwar vereinbaren können, dass der Teilnehmernetzbetreiber auch Vergütungen, die für die Nutzung von Mehrwertdiensten Dritter über den Telefonanschluss geschuldet werden als eigene Forderungen geltend machen kann. Gleichwohl muss sich der Teilnehmernetzbetrei-ber dann aber auch alle Einwendungen aus dem Verhältnis Nutzer (Verbraucher) und Mehr-wertdiensteanbieter entgegenhalten lassen.

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Diese nur - beispielhaft genannten - aktuellen Themen und Problembereiche aus dem Ge-samtkomplex Recht der Mehrwertdienste machen deutlich:
Mehrwertdienste und die in ihnen ruhende Rechts- und Missbrauchsproblematiken sind ein erkanntes, aber weder tatsächlich noch rechtlich gelöstes Problem. Für Juristen, Unterneh-men und Verbraucher gleichermaßen.

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Die 2006 erschienende Dissertationsschrift von Sascha Vander widmet sich einerseits den (vertrags-) rechtlichen Grundlagen von Mehrwertdiensten und versucht andererseits einer Analyse und Darstellung der in diesem Bereich wurzelnden Missbrauchsproblematiken und -phänomen.

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Die Bearbeitung untergliedert sich in insgesamt 6 Kapitel.

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Kapitel 1 (Einführung) stellt zunächst einige Grundlagen von Mehrwertdiensten dar. Eine Begriffserklärung, die Darstellung der maßgeblichen Nummernräume (Rufnummer-Gassen), die Benennung von Einsatzfeldern und letztlich die Verdeutlichung der wirtschaftlichen Be-deutung von Mehrwertdiensten umreißen die „tatsächlichen Umstände“ der Materie.

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Kapitel 2 (Vertragliche Grundlagen) setzt sich dezidiert mit der „rechtlichen Basis“, der einem Mehrwertdiensteangebot zu Grunde liegenden vertraglichen Konstruktion, auseinander. Von der Darstellung der beteiligten Personen, den Vertragsbeziehungen des Anrufers, den recht-lichen Beziehungen der „technisch Beteiligten“ untereinander bis zur Darlegung der Beweis-lastverteilung. Zwar konnten in die sich auf dem Stand August 2005 befindliche Arbeit etwa die Urteile des OLG Koblenz als auch die zurückweisende Revisionsentscheidung des BGH (s.o.) zur Aktivlegitimation des Teilnehmernetzbetreibers und Einwendungsproblematik nicht einfließen. Gleichwohl liefert bereits Vanders kritische Auseinandersetzung mit der bis dato geltenden BGH Rechtsprechung und Rechtslage einen Anknüpfungspunkt an die aktuellen Umstände und stellt sich hier weniger als überholt; als mehr dem umfassenderen und tiefe-ren Verständnis der Thematik dienend dar.

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In Kapitel 3 (Vorschriften über besondere Vertriebsformen) folgt die Bezugnahme auf fernab-satzrechtliche Bestimmungen und die Vorschriften über den Elektronischen Geschäftsver-kehr (§§ 312 ff BGB) sowie die Darstellung der rechtlichen Folgen einer hier zu verortenden Pflichtverletzung. Den Abschluss dieses Kapitels bildet alsdann die kurze Darstellung des Potentials der behandelten Vorschriften für die Missbrauchsbekämpfung auf dem Mehrwert-dienstemarkt. Vander stellt hier ausdrücklich den Aspekt der Transparenz als auch die kol-lektiven Klagemöglichkeiten als effektive Mittel der Bekämpfung heraus.

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Kapitel 4 (Missbrauchsproblematik) befasst sich sodann mit den unseriösen Geschäftsme-thoden von Mehrwertdiensteanbietern selbst, mit denen etwa verbraucherschützende Nor-men umgangen oder verletzt werden. Hier bildet die Darstellung der Dialerproblematik einen klaren Schwerpunkt, was der aktuellen Situation nicht mehr ganz gerecht wird. Andere unse-riöse Geschäftsmethoden und Missbrauchsphänomene werden dann nur wesentlich kürzer skizziert, wobei etwa die „Rückrufmasche“ (Ping-Anrufe) heute eine durchaus beachtenswer-te Rolle spielt. Gleichwohl bieten die dortigen, sehr umfassenden Ausführungen zur Miss-brauchsproblematik im Allgemeinen Ansatzpunkte die sich durchaus auf andere Phänomene übertragen und anwenden lassen.

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In Kapitel 5 (Verhaltenkodizes) bespricht Vander den Verhaltenskodex der Freiwilligen Selbstkontrolle Telefonmehrwertdienste (FST) e.V. und untersucht ob eine derartiger Kodex geeignet zur Vermeindung von Missbräuchen ist und ob eine (kartell-) rechtliche Anerken-nung erfolgen sollte. Der Autor sieht hier die gesetzgeberische Einbeziehung von derartigen Selbstkontrolleinrichtungen zur Durchsetzung eines wirksamen Verbraucherschutzes als sinnvoll an.

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Kapitel 6 (Ergebnisse und Fazit) schließlich, fasst die Ergebnisse der einzelnen Abschnitte zusammen und mag sowohl der ersten Übersicht im Vorfeld der vollständigen Lektüre wie natürlich als prägnantes Resümee dienen.

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Insgesamt liefert der Autor eine umfassende, tiefgründige und erfreulich lesbare Darstellung einer komplexen und rechtlich nach wie vor sensiblen Materie. Kleinere „Aktualitätsdefizite“ fallen hier nicht sonderlich ins Gewicht, sind sie doch bei einem solchen – einer stetigen Entwicklung unterliegenden - Bereich praktisch unvermeidbar. Hervorzuheben ist vielmehr der - auch durch einen umfassenden Anhang mit Textmaterialien, Rechtsprechnungs- und Literaturnachweisen belegte – Wert des Buches für die alltägliche Arbeit des mit dem Recht der Mehrwertdienste befassten Juristen in Beratung, Wirtschaft und Forschung, von Verbraucherschützern – und Verbänden und TK-Unternehmen als Nachschlagwerk und Handbuch des schnellen Zugriffs. Also „Handbuch“ bezeichnet der Autor sein Werk auch auf der „Internetseite zum Buch“ - http://www.mehrwertdienste-recht.de. Berechtigt! Denn liefert das Buch bereits in der vorliegenden Fassung eine dezidierte Darstellung des Rechts der Mehrwertdienste in einer, wohl zur Zeit konkurrenzlosen Vollständigkeit, sollte doch jeden-falls der Grundstein für den Erfolg einer 2. Auflage gelegt sein.


Anm. der Redaktion: Die Erstveröffentlichung dieser Rezension erfolgte in Kommunikation & Recht, Heft 03/2007. Die Homepage des Autors finden Sie unter www.mehrwertdienste-recht.de.

Online seit: 07.04.2007
Kurz-Link zum Artikel: http://miur.de/633
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