Kurz notiert
Verwaltungsgericht Hannover
RTL verletzt Jugendschutz in Nachmittagssendung
VG Hannover, Urteil vom 6.2.2007 - Az. 7 A 5469/06
MIR 2007, Dok. 054, Rz. 1
1
Zur Sache
Die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Hannover hat die Beanstandungsverfügung der Niedersächsischen Landesmedienanstalt wegen einer 2004 im Nachmittagsprogramm gesendeten Folge einer "Doku-Soap" des Fernsehsenders RTL, in der zwei Autohändler-Darsteller Raumpflegerinnen, die sich im Betrieb um eine Stelle als Putzfrau bewerben, menschenverachtend behandeln, für rechtmäßig erklärt.
Ein Darsteller hatte unter anderem eine Bewerberin unvermittelt mit einem Aktenordner beworfen, hatte sie als "Toastbrot" bezeichnet und zu ihrem Aussehen bemerkt, dass sie wohl bislang in der Geisterbahn gearbeitet hätte.
RTL hatte bereits in einem Verwaltungsverfahren erklärt, die Sendung nicht wiederholen zu wollen, weil sie eigenen Maßstäben nicht genüge. Gegen die Beanstandung durch die Landesmedienanstalt wurde jedoch geklagt, weil nach Auffassung von RTL die Kommission für Jugendmedienschutz nicht einem ordnungsgemäßen Verwaltungsverfahren entschieden habe.
Entscheidung des Gerichts: Entwicklung von Kindern und Jugendlichen beeinträchtigt
Das Verwaltungsgericht sah hingegen ein etwaig fehlerhaftes Verwaltungsverfahren durch eine nachträgliche Entscheidung der Kommission als geheilt an. Die Beanstandung sei auch in der Sache rechtmäßig, weil das gezeigte Verhalten der Darsteller im Nachmittagsprogramm geeignet sei, die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu beeinträchtigen. RTL hätte die Sendung deshalb erst im späten Abendprogramm ausstrahlen dürfen.
(tg)
Quelle: PM des VG Hannover vom 7.02.2007
Die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Hannover hat die Beanstandungsverfügung der Niedersächsischen Landesmedienanstalt wegen einer 2004 im Nachmittagsprogramm gesendeten Folge einer "Doku-Soap" des Fernsehsenders RTL, in der zwei Autohändler-Darsteller Raumpflegerinnen, die sich im Betrieb um eine Stelle als Putzfrau bewerben, menschenverachtend behandeln, für rechtmäßig erklärt.
Ein Darsteller hatte unter anderem eine Bewerberin unvermittelt mit einem Aktenordner beworfen, hatte sie als "Toastbrot" bezeichnet und zu ihrem Aussehen bemerkt, dass sie wohl bislang in der Geisterbahn gearbeitet hätte.
RTL hatte bereits in einem Verwaltungsverfahren erklärt, die Sendung nicht wiederholen zu wollen, weil sie eigenen Maßstäben nicht genüge. Gegen die Beanstandung durch die Landesmedienanstalt wurde jedoch geklagt, weil nach Auffassung von RTL die Kommission für Jugendmedienschutz nicht einem ordnungsgemäßen Verwaltungsverfahren entschieden habe.
Entscheidung des Gerichts: Entwicklung von Kindern und Jugendlichen beeinträchtigt
Das Verwaltungsgericht sah hingegen ein etwaig fehlerhaftes Verwaltungsverfahren durch eine nachträgliche Entscheidung der Kommission als geheilt an. Die Beanstandung sei auch in der Sache rechtmäßig, weil das gezeigte Verhalten der Darsteller im Nachmittagsprogramm geeignet sei, die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu beeinträchtigen. RTL hätte die Sendung deshalb erst im späten Abendprogramm ausstrahlen dürfen.
(tg)
Quelle: PM des VG Hannover vom 7.02.2007
Online seit: 09.02.2007
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